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Rechtsanwälte
Valentin & Schmieden

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09.02.2010

Rechnung von Melango erhalten?

Seit mehreren Jahren existiert ein Internetdienst melango.de, der sich nach eigenen Angaben an Unternehmer/Kaufleute richtet. Bei Anmeldung werden von Melango Rechnungen über 240,-- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer versandt. Sollen diese Rechnungen bezahlt werden?

Haben Sie auch eine Rechnung von melango.de erhalten?

 

Für diesen Fall sind rechtlich folgende Punkte zu untersuchen:

 

1) Zustandekommen eines Vertrages über eine entgeltliche Dienstleistung
Dafür ist eine Einigung über die Entgeltlichkeit der Dienstleistung Voraussetzung.

2) Wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, gelten dann die AGB von Melango?

3) Welche Bedeutung hat es, dass es sich nach Angaben von Melango um einen Vertrag zwischen Unternehmern/Kaufleuten handelt?

4) Ist der Vertrag, wenn er zustande gekommen sein sollte, rechtswirksam oder eventuell nach § 138 BGB sittenwidrig?

5) Welche Aussagekraft haben die in der Rechnung von Melango teilweise in Bezug genommenen Urteile?

 

Zu empfehlen ist zunächst: nicht zahlen, sondern rechtlichen Rat einholen.

 

Sollte ein Mahnbescheid eingehen, binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen und rechtlichen Rat einholen.

 

Ich stehe Ihnen gerne für Auskünfte und Beratung zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt

Wolfgang Kuntz

Tel: 0681 - 700 555

E-Mail: kuntz@rae-valentin.de

 

Kategorie: Internetrecht