BGH: Haftung für ungesicherten WLAN-Anschluss
Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.: I ZR 121/08, zu Fragen der Haftung für Urheberrechtsverletzungen über einen ungesicherten WLAN-Anschluss Stellung genommen.
Der BGH formulierte folgende Leitsätze:
1. Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
2. Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in Internettauschbörsen einzustellen.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1cb8ab9a5ce06ecfabdd578e299583fb&nr=52202&pos=0&anz=462
