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Rechtsanwälte
Valentin & Schmieden

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(Altes Rathaus)
66128 Saarbrücken-Gersweiler
Tel.: 0681 - 700555
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24.06.2010

BGH: "marions-kochbuch.de"

Der BGH nahm in seiner Entscheidung vom 12.11.2009, Az.: I ZR 166/07, zu Fragen der Haftung für fremde bzw. zu-eigen gemachte Inhalte Stellung.

Leitsatz des BGH:
Der Betreiber eines Internetportals, in das Dritte für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte (hier: Rezepte) stellen können, haftet für diese Inhalte nach den allgemeinen Vorschriften, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie sich damit zu eigen macht. Dies gilt auch dann, wenn für die Nutzer des Internetportals erkennbar ist, dass die Inhalte (ursprünglich) nicht vom Betreiber, sondern von Dritten stammen. Ein Hinweis darauf, dass sich der Portalbetreiber die Inhalte zu eigen macht, liegt auch darin, dass er sich umfassende Nutzungsrechte an den fremden Inhalten einräumen lässt und Dritten anbietet, diese Inhalte kommerziell zu nutzen.  
Der Volltext der Entscheidung findet sich unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20100118.htm .

Kategorie: Internetrecht